Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2023
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen der Nonprraggu GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin (nachfolgend "Anbieter" genannt) und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2.1 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn mit der Ausführung der Leistungen erklärt werden.
2.4 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters einschließlich eventueller Anlagen und ergänzender Vereinbarungen bestimmt.
3.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich digitaler Geschäftslösungen, insbesondere in den Bereichen Webentwicklung, Digitales Marketing, UX/UI Design und Datenanalyse.
3.2 Die konkreten Leistungen und der Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Angeboten des Anbieters sowie etwaigen Leistungsspezifikationen und Pflichtenheften.
3.3 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu unterstützen. Insbesondere wird der Kunde dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung stellen und, soweit erforderlich, die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung schaffen.
4.2 Der Kunde benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der für die Koordination der Zusammenarbeit verantwortlich ist und verbindliche Erklärungen abgeben kann.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zwischenergebnisse und Entwürfe unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich hierdurch die Leistungserbringung, verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine entsprechend. Der Anbieter kann den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.
5.1 Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Anbieters.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
6.2 Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Materialien, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen.
6.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.1 Sofern es sich bei den vom Anbieter zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen handelt, sind diese vom Kunden abzunehmen.
7.2 Der Anbieter teilt dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mit und stellt sie zur Abnahme bereit. Der Kunde wird die Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung, prüfen und dem Anbieter entweder die Abnahme erklären oder die festgestellten Mängel mitteilen.
7.3 Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Abnahmefrist keine oder nur unwesentliche Mängel rügt oder die Leistungen produktiv nutzt.
7.4 Der Anbieter beseitigt gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist. Nach Beseitigung der Mängel stellt der Anbieter die Leistungen erneut zur Abnahme bereit.
8.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
8.2 Bei Mängeln hat der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung des Werkes.
8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme oder Übergabe, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
8.5 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.6 Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.1 Der Anbieter räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrages erbrachten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen.
9.2 Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind standardmäßige Elemente, Tools, Algorithmen oder sonstige Komponenten, die der Anbieter regelmäßig bei der Erbringung seiner Leistungen einsetzt (nachfolgend "Allgemeine Komponenten" genannt). An den Allgemeinen Komponenten räumt der Anbieter dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, diese als Teil der Arbeitsergebnisse zu nutzen.
9.3 Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden entwickelten Leistungen als Referenz zu nennen und in anonymisierter Form für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.4 Für den Fall, dass im Rahmen der Leistungserbringung open-source Software oder Komponenten Dritter eingesetzt werden, gelten für diese vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen.
10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
10.2 Der Anbieter wird personenbezogene Daten des Kunden nur entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11.1 Sofern es sich bei dem Vertrag um einen Dienstvertrag handelt, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
11.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11.4 Im Falle einer Kündigung werden die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen des Anbieters vergütet. Bei einer Vergütung nach Aufwand werden die bis zum Beendigungszeitpunkt geleisteten Stunden abgerechnet. Bei einer pauschalen Vergütung erfolgt die Abrechnung anteilig entsprechend dem Verhältnis der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen zu den insgesamt geschuldeten Leistungen.
12.1 Auf den Vertrag und alle daraus resultierenden Ansprüche findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelung in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.